Fragen und Antworten zu den betrieblichen Auswirkungen der Corona-Pandemie


Nachdem viele Bestimmungen und Regelungen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie ausgelaufen sind, hat das Redaktionsteam die weitere Bearbeitung dieser Corona-FAQs vorläufig eingestellt. Die letzten Änderungen sind Mitte November 2022 im Bereich Arbeits- und Gesundheitsschutz erfolgt. Hier haben die Vorgaben der Corona-Arbeitsschutzverordnung weiterhin Gültigkeit. Grundsätzlich empfehlen wir, sich bei aktuellen fachlichen Fragen bei den zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Tischler-/Schreinerorganisation rückzuversichern, welche Regelungen im Detail noch anzuwenden sind. Das Redaktionsteam bedankt sich bei den vielen Nutzerinnen und Nutzern unserer FAQs.

Arbeits- und Gesundheitsschutz


Stand: 2. Februar 2023

 

 

Mit der stetigen Abnahme der Häufigkeit und Schwere von Infektionen mit dem SARS-CoV-2 Coronavirus, allgemein günstigen Prognosen hinsichtlich des mittel- und langfristigen Infektionsgeschehen sowie durch die zunehmende Immunität in der Bevölkerung haben verbindliche gesetzliche Vorgaben zum Infektionsschutz in vielen Lebensbereichen an Bedeutung verloren und der eigenverantwortliche Selbstschutz ist in den Vordergrund getreten.

Durch diese erfreuliche Entwicklung beim Infektionsgeschehen war die Fort­geltung der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung bis zum 7. April 2023 nicht mehr erforderlich. Die SARS-CoV-2 Arbeitsschutzverordnung wurde daher zeitgleich mit der Aufhebung der Maskenpflicht im Personenfernverkehr zum 2. Februar 2023 aufgehoben.

Um Arbeitgeber und Beschäftigte im Bedarfsfall bei der eigenverantwortlichen Umsetzung von Schutzmaßnahmen zu unterstützen, hat das Bundes­ministerium für Arbeit und Soziales unverbindliche Empfehlungen zum betrieblichen Infektionsschutz veröffentlicht, die neben dem Schutz vor COVID-19 Erkrankungen auch zum Schutz vor Erkrankungen mit vergleich­baren Übertragungswegen wie Grippe und grippale Effekte angewendet werden können.